Qualität
Vereinbarungen müssen prüfbar sein.
Qualität beginnt bei einer eindeutigen Bestellung. Lumus richtet Beschaffung und Lieferkoordination an bestätigten Produkt- und Auftragsdaten aus.
Der Einsatzzweck bestimmt die erforderlichen Angaben.
Vor der Auftragsfreigabe wird festgelegt, welches Produkt in welcher Ausführung benötigt wird. Technische Normen, Herstellerfreigaben oder besondere Eigenschaften werden nur dann als Anforderung geführt, wenn sie konkret benannt und für den Vorgang bestätigt sind.
Auftragsdaten werden an Übergaben geprüft.
- Produkt
- Bezeichnung, Ausführung und bestätigte Spezifikationsmerkmale
- Menge
- Bestätigte Einheit, gegebenenfalls Toleranz und Lieferaufteilung
- Ort und Termin
- Lieferadresse, Zeitfenster und Annahmebedingungen
- Unterlagen
- Auftragsbezogen vereinbarter Dokumentationsumfang
Keine Kennzeichnung ohne bestätigte Grundlage.
Zertifizierungen, Registrierungen, Produktnormen und behördliche Zulassungen werden nur dann als Leistungsmerkmal geführt, wenn sie für das konkrete Produkt nachgewiesen und für den Auftrag bestätigt sind.
Grundsatz: Maßgeblich sind ausschließlich die für das konkrete Produkt und den jeweiligen Auftrag bestätigten Unterlagen. Pauschale Kennzeichnungen werden nicht vorweggenommen.
QUA / KONAnforderung besprechen